Der Handwerkerbonus nach §35a: 20 % für deinen Kunden — wenn die Rechnung stimmt
Die meisten Handwerker wissen nicht, dass ihre Rechnung ein Verkaufsargument ist. Über **§35a EStG** holt sich der private Kunde 20 % der Arbeitskosten von der Steuer zurück — bis zu **1.200 € im Jahr**. Aber nur, wenn die Rechnung stimmt. So schreibst du sie richtig, damit dein Kunde das Geld bekommt und dich wieder bucht.
Der Handwerkerbonus ist eine Steuerermäßigung für den privaten Auftraggeber: 20 % der Arbeitskosten gehen direkt von seiner Steuerschuld ab. Bei Handwerkerleistungen sind das maximal 20 % von 6.000 € — also 1.200 € pro Jahr. Für dich kostet das nichts; du musst die Rechnung nur so bauen, dass das Finanzamt mitspielt.
Was zählt — und was nicht
Begünstigt sind die Arbeitskosten, nicht das Material. Konkret:
- Zählt: Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel.
- Zählt nicht: das verbaute Material (Fliesen, Kessel, Farbe, Kabel).
- Deshalb müssen Arbeit und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein — sonst kann der Kunde gar nichts absetzen.
Drei Bedingungen, sonst gibt's nichts
- Es muss eine Rechnung vorliegen — kein Handschlag, kein Zettel.
- Die Arbeitskosten sind getrennt vom Material ausgewiesen.
- Bezahlt wird per Überweisung — Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung.
Trenne Lohn und Material auf der Rechnung und lass dich überweisen — sonst verschenkt dein Kunde bis zu 1.200 € im Jahr.
Warum das dein Verkaufsargument ist
Sag es dem Kunden, bevor du anfängst. Ein Auftrag mit 1.000 € Arbeitskosten kostet ihn nach dem Bonus effektiv nur 800 €. Das ist ein Grund, dich zu nehmen — und per Überweisung zu zahlen, was auch dich absichert. Der Handwerker, der das erklärt, wirkt teurer auf dem Angebot und günstiger auf dem Konto.
Der häufigste Fehler
Die Pauschalrechnung ohne Aufteilung. Steht nur „Badsanierung — 6.000 €" auf dem Papier, kann der Kunde nichts absetzen — und am Ende bist du der, der ihn Geld gekostet hat. Ein paar Zeilen mehr auf der Rechnung sind 1.200 € wert.
Und die Umsatzsteuer?
Nicht verwechseln. §35a ist die Steuer deines Kunden, die Umsatzsteuer ist deine. Bauleistungen laufen mit 19 % — nicht 7 %, das ist ein verbreiteter Irrtum. Und wenn du für einen anderen Unternehmer arbeitest, kann die Steuerschuldnerschaft greifen; dazu der Leitfaden zum Reverse-Charge-Verfahren.
Wie du's automatisch richtig machst
MarginTap weist Arbeit und Material getrennt aus, stempelt die Umsatzsteuer korrekt und hält Angebot, Rechnung und Zahlung zusammen — vom Handy, auf der Baustelle. Die §35a-taugliche Rechnung ist dann der Normalfall, keine Bastelei am Freitagabend.
[ Sieh, wie MarginTap Rechnungen aufbaut → ]
Nichts davon ersetzt den Rat deines Steuerberaters — Höchstbeträge und Voraussetzungen können sich ändern, und dein Fall hat vielleicht einen Haken, den dieser Leitfaden nicht kennt. Als Nächstes: die fünf häufigsten Fehler beim Angebot.
Frühzugriff für 5 €/Monat auf Lebenszeit.
Kein Countdown. Kein „nur noch 7 Plätze“. Einfach: wir starten im Herbst, und die ersten Handwerker auf der Liste zahlen für immer die Hälfte.
// WIR SCHREIBEN NICHT, BEVOR WIR ETWAS WERTVOLLES ZU SAGEN HABEN.
