Angebote und Rechnungen für Schreiner — aus der Werkstatt und vom Aufmaß.

60 Sekunden für ein Angebot. Einbauküche, Treppenanlage, Innentüren, Möbelreparatur. Festpreis oder Stundenlohn, Arbeit und Material getrennt für den § 35a EStG Handwerkerbonus des Privatkunden (Möbelreparatur ja, freistehende Möbelherstellung nicht), HwO Anlage A Pflichtangaben gestempelt. 9,99 €/Monat, ohne Vertrag.

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Gebaut für Tischler, nicht für die Steuerberatung.

Festpreis oder Stundenlohn — § 35a EStG für den Privatkunden

Einbauküche zum Festpreis, Möbelreparatur nach Aufwand: beide Modi sind in MarginTap eine Position. MwSt 19 % Standard, Arbeit und Material getrennt nach § 14 UStG. Bei Reparaturen und Modernisierungen im bestehenden Haushalt zieht dein privater Auftraggeber 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) per § 35a EStG Handwerkerbonus von der Einkommensteuer ab. Für die reine Möbelherstellung (Lieferung freistehender Möbel) gilt § 35a meist nicht — im Zweifel mit dem Steuerberater bestätigen.

HwO Anlage A erfüllt

Tischler ist zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der HwO). Betriebsname, Inhaber, Handwerkskammer-Eintragungsnummer, Eintragungsdatum: einmal in den Stammdaten hinterlegt, auf jedem Angebot und jeder Rechnung automatisch sichtbar. Du musst nichts mehr tippen.

XRechnung bereit für 2027

Empfangen musst du seit Januar 2025. Ausstellen ab Januar 2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €; ab Januar 2028 alle B2B-Aufträge. MarginTap erzeugt XRechnung und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) ab Tag eins. Du musst keine zweite Software lernen.

Schreiner — eure Fragen

Einbauküche montieren — wie sieht die MwSt auf der Rechnung aus?
MwSt 19 % Standard auf die gesamte Leistung. Der Steuervorteil sitzt beim Kunden: MarginTap weist Arbeitsleistung und Material getrennt aus — dein privater Auftraggeber zieht für die Montage 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) per § 35a EStG Handwerkerbonus von seiner Einkommensteuer ab. Die reine Lieferung freistehender Möbel fällt typischerweise nicht unter § 35a — die Montage am Einbauort schon. Im Zweifel mit dem Steuerberater bestätigen.
Festpreis oder Stundenlohn — kann ich beide auf demselben Angebot?
Ja. Pauschalpreis für die Einbauküche, Stundenlohn für den Aufmaßtermin und die Anpassung vor Ort — beides geht als getrennte Positionen auf demselben Angebot. Die Konvertierung Angebot → Rechnung mit einem Tipp behält die Aufteilung unverändert bei.
HwO Anlage A — Tischler ist zulassungspflichtig. Pflichtangaben automatisch?
Ja. Betriebsname, Inhaber, Anschrift, Handwerkskammer-Eintragungsnummer und Datum der Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage A, Tischler) trägst du einmal in den Stammdaten ein. MarginTap setzt sie auf jedes Angebot und jede Rechnung — und prüft die § 14 UStG-Pflichtangaben vor dem PDF-Export.
Möbelbau auf Maß für einen Generalunternehmer — gilt § 13b UStG Reverse-Charge?
Wenn du als Subunternehmer für einen Bauträger oder Generalunternehmer leistest und es sich um eine Bauleistung im Sinne des § 13b UStG handelt, markierst du den Kunden entsprechend in der Kartei. MarginTap setzt automatisch „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf die Rechnung, ohne MwSt im Gesamtbetrag.
Muss ich als Tischlerei ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen seit Januar 2025 — alle inländischen B2B. Ausstellen ab Januar 2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € lag; ab Januar 2028 alle B2B. MarginTap erzeugt XRechnung und ZUGFeRD ab Tag eins — kein Plugin, kein Aufpreis.
Warum 9,99 €/Monat, wenn andere deutlich mehr kosten?
Weil MarginTap eine Sache gut macht: Angebote und Rechnungen für Handwerker. Keine Buchhaltungs-Module, keine Lager-Funktion, kein per-Nutzer-Aufschlag. 9,99 €/Monat flach, oder 79 €/Jahr für 34 % Ersparnis. Kostenlos testen ohne Karte, CSV-Export für den Steuerberater inklusive.
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Handwerker in Arbeitskleidung in seinem Bulli bei Sonnenuntergang, verschickt ein Angebot auf dem Telefon, gefaltete Warnweste auf dem Sitz.